01.01.2006 | DLV News | cr/fc
Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Jahreswechsel ist der erste Newsletter 2006 vom Anti-Doping-Referat des DLV erschienen. Themen dieser Ausgabe sind der DLV-Athletenpass und das Verfahren für nationale und internationale medizinische Ausnahmegenehmigungen (sowohl TUE als auch ATUE) für Senioren.
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 1/2006
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- DLV-Athletenpass
- Verfahren für nationale und internationale medizinische Ausnahmegenehmigungen (sowohl TUE als auch ATUE) für Senioren
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2006 und wie immer viel Vergnügen beim Lesen.
Ihre
DLV-Anti-Doping-Koordinierungsstelle
DLV-ATHLETENPASS
Aufgrund der Dokumentendichte, die im Laufe der letzten Jahre aufgekommen ist, und aufgrund der ausgebauten Informationssysteme der NADA und des DLV in Bezug auf das Dopingkontrollsystem erweist sich die Pflicht zum Führen eines Athletenpasses als überflüssig. Daher hat das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes in seiner Sitzung am 4. November 2005 die Abschaffung des Athletenpasses beschlossen: Die Athleten sind durch diesen Beschluss von der Führungspflicht des Athletenpasses mit sofortiger Wirkung enthoben.
MEDIZINISCHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG AUCH FÜR SENIOREN
Auch als Leichtathletik-Senior oder –Seniorin unterliegen Sie den Anti-Doping-Bestimmungen des DLV, der NADA und der WADA. Grundsätzlich sollten Sie im Falle einer Krankheit oder Verletzung mit Ihrem Arzt eine Behandlung anstreben, die diese Anti-Doping-Bestimmungen berücksichtigt. Beachten Sie dabei unbedingt die jeweils aktuelle WADA-Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden. Hilfreich ist auch die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente. Beide Dokumente können Sie auf www.leichtathletik.de im Bereich Anti-Doping herunterladen.
Erweist sich eine Behandlung mit verbotenen bzw. eingeschränkt erlaubten Substanzen aus medizinischen Gründen als unbedingt erforderlich, ist es notwendig, dass Sie vor der medizinisch erforderlichen Therapie bzw. Anwendung eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen, soweit nichts anderes geregelt ist.
Für Ihre medizinische Ausnahmegenehmigung sind die World Masters Association WMA (für den Start bei international ausgeschriebenen Wettkämpfen) oder die Nationale Anti-Doping Agentur NADA (für nationale Starts) zuständig.
Vor dem Ausfüllen eines Antrages auf medizinische Ausnahmegenehmigung ist es deshalb zunächst Ihre Aufgabe, zu überdenken, ob Sie lediglich national oder auch international starten werden. Von dieser Entscheidung hängt die Wahl des Verfahrens ab!
Die Antrags- und Genehmigungsverfahren für Seniorinnen und Senioren ähneln denen für Athleten ohne Kaderzugehörigkeit, sie werden aber noch einmal unterschieden für Senioren unter 50 - und über 50 Jahre. Detaillierte Informationen und Schemata über den Verfahrensverlauf und die Notwendigkeit eines Antrags finden Sie unter www.leichtathletik.de im Bereich Anti-Doping.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag immer mindestens 21 Tage vor dem Wettkampf ein. Achten Sie darauf, dass der Antrag sorgfältig und lesbar, der Antrag an die WMA auch in Englisch, ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Die prüfende Stelle schickt unvollständige oder unleserliche Anträge unbearbeitet wieder zurück.
Zusätzlich sollten Sie die Hinweise von NADA, IAAF und WMA zur Genehmigung und den Genehmigungsverfahren beachten. Diese finden Sie auf den entsprechenden Websites. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass nicht der DLV, sondern die NADA oder WMA für die Genehmigung zuständig ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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